Rechtsprechung
   LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32486
LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19 (https://dejure.org/2019,32486)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19 (https://dejure.org/2019,32486)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - 10 SaGa 738/19 (https://dejure.org/2019,32486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,32486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs. 7 BEEG, §§ 935, 940 ZPO, § 62 Abs. 2 ArbGG
    1. Versäumt der Arbeitgeber die Frist zur Reaktion auf einen Antrag auf Elternteilzeit, so gilt seine Zustimmung zu dem Teilzeitbegehren nach § 15 Abs. 7 Satz 5 BEEG als erteilt. Der Arbeitnehmer muss dann nicht Klage nach § 15 Abs. 7 Satz 7 BEEG erheben. Im Eilverfahren ...

  • IWW

    § 15 Abs. 7 Satz 5 Nr. 1 BEEG, § ... 15 Abs. 5 bis 7 BEEG, § 894 ZPO, § 15 Abs. 7 Satz 4 BEEG, Art. 1, 2 Abs. 1 GG, §§ 611a, 242 BGB, § 242 BGB, § 15 Abs. 7 BEEG, § 15 Abs. 7 Nr. 1 und 2 BEEG, § 15 Abs. 7 Nr. 3 BEEG, § 15 Abs. 7 Nr. 5 Buchst. a BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 5 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 5 und Satz 7 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 und Satz 4 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 7 BEEG, § 15 BEEG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 4 ArbGG

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Teilzeitbegehren während der Elternzeit: Arbeitgeber muss rechtzeitig reagieren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässiger Eilantrag auf Beschäftigung zu geänderten Bedingungen gem. § 15 Abs. 7 BEEG bei Versäumung der Reaktionsfrist durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 567
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hessen, 30.09.2016 - 10 SaGa 787/16

    Durchsetzung eines Beschäftigungsanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19
    Entscheidend ist daher eine an dem "Gebot der Ausgewogenheit des einstweiligen Rechtsschutzes" ausgerichtete prozessrechtliche Abwägung der Interessen beider Parteien im jeweils gegebenen Einzelfall (vgl. Hess. LAG 30. September 2016 - 10 SaGa 787/16 - Rn. 34 , Juris; Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 35 , Juris) .

    Zutreffend erscheint, insoweit geringe Anforderungen zu stellen, denn die entgegenstehenden Interessen des Arbeitgebers (Schutz vor Geheimnisverrat etc.) sind bereits schon auf der Ebene des Verfügungsanspruchs zu prüfen und können demnach nicht noch einmal auf der Ebene des Verfügungsgrunds angebracht werden (vgl. Hess. LAG 30. September 2016 - 10 SaGa 787/16 - Rn. 36 , Juris; Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren 3. Aufl. S. 248; Schwab/Weth/Walker 5. Aufl. § 62 Rn. 143; vgl. auch GK-ArbGG/Vossen Stand Dezember 2015 § 62 Rn. 69 m.w.N. zum Streitstand) .

    Die vorliegende Konstellation ist von solchen Sachverhalten zu unterscheiden, in denen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gerichtet auf Beschäftigung zwischen den Parteien vornehmlich Streit über die Änderung von Arbeitsbedingungen besteht (vgl. Hess. LAG 30. September 2016 - 10 SaGa 787/16 - Rn. 44 , Juris; Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 36 , Juris).

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19
    Es handelt sich um eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 14, NZA 2014, 719; BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; APS/Koch 5. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 230) .

    Der allgemeine Beschäftigungsanspruch muss indes dann zurücktreten, wenn der Beschäftigung des Arbeitnehmers überwiegende schützenswerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 14, NZA 2014, 719) .

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19
    Es handelt sich um eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 14, NZA 2014, 719; BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; APS/Koch 5. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 230) .

    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber den Verrat von Betriebsgeheimnissen befürchten muss oder wenn die Beschäftigung aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist, wobei an die Prüfung der Gründe allerdings ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84, a.a.O., unter II 3. b) der Gründe) .

  • LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10

    Einstweilige Verfügung - Rechtmäßigkeit einer Umsetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19
    Entscheidend ist daher eine an dem "Gebot der Ausgewogenheit des einstweiligen Rechtsschutzes" ausgerichtete prozessrechtliche Abwägung der Interessen beider Parteien im jeweils gegebenen Einzelfall (vgl. Hess. LAG 30. September 2016 - 10 SaGa 787/16 - Rn. 34 , Juris; Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 35 , Juris) .

    Die vorliegende Konstellation ist von solchen Sachverhalten zu unterscheiden, in denen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gerichtet auf Beschäftigung zwischen den Parteien vornehmlich Streit über die Änderung von Arbeitsbedingungen besteht (vgl. Hess. LAG 30. September 2016 - 10 SaGa 787/16 - Rn. 44 , Juris; Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 36 , Juris).

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19
    Nach aktueller Rechtsprechung ist der Arbeitgeber bei einer Klage des Arbeitnehmers gerichtet auf einen Antrag auf Elternteilzeit dann mit dringenden betrieblichen Gründen präkludiert, wenn er diese nicht bereits zuvor schriftlich in dem Ablehnungsschreiben dargetan hat (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - NZA 2019, 616) .
  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Auszug aus LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19
    Der Beschäftigungsanspruch setzt grundsätzlich das Bestehen des Arbeitsverhältnisses voraus (vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 28, NZA 2016, 124) .
  • LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 SaGa 376/15

    Festlegung der verringerten Arbeitszeit nach § 15 Absatz 7 BEEG

    Auszug aus LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19
    Im Übrigen wird auch im letztgenannten Fall verbreitet eine einstweilige Verfügung und damit eine Vorwegnahme der Hauptsache zugelassen (vgl. Hess. LAG 18. Mai 2015 - 16 SaGa 376/15 - BeckRS 2016, 65661; LAG Berlin-Brandenburg 20. September 2017 - 15 SaGa 823/17 - BeckRS 129788; MünchArbR/Heinkel 4. Aufl. § 192 Rn. 13) .
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05

    Betriebsbedingte Kündigung - treuwidrige Vereitelung der

    Auszug aus LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19
    Der Arbeitgeber kann grundsätzlich den Arbeitsplatz nicht unbefristet neu besetzen, nachdem eine Rückkehr des sich in Teilzeit befindlichen Arbeitnehmers bereits absehbar war (vgl. BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 710/05 - Rn. 19, NJOZ 2008, 292; LAG Rheinland-Pfalz 5. Juni 2014 - 2 Sa 394/13 - BeckRS 2014, 73110) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13

    Versetzungsvorbehalt - Schmerzensgeld wegen Nichtbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19
    Der Arbeitgeber kann grundsätzlich den Arbeitsplatz nicht unbefristet neu besetzen, nachdem eine Rückkehr des sich in Teilzeit befindlichen Arbeitnehmers bereits absehbar war (vgl. BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 710/05 - Rn. 19, NJOZ 2008, 292; LAG Rheinland-Pfalz 5. Juni 2014 - 2 Sa 394/13 - BeckRS 2014, 73110) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 15 SaGa 823/17

    Einstweilige Verfügung - Familienpflegezeit

    Auszug aus LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19
    Im Übrigen wird auch im letztgenannten Fall verbreitet eine einstweilige Verfügung und damit eine Vorwegnahme der Hauptsache zugelassen (vgl. Hess. LAG 18. Mai 2015 - 16 SaGa 376/15 - BeckRS 2016, 65661; LAG Berlin-Brandenburg 20. September 2017 - 15 SaGa 823/17 - BeckRS 129788; MünchArbR/Heinkel 4. Aufl. § 192 Rn. 13) .
  • LAG Hessen, 23.10.2020 - 10 SaGa 863/20

    1. Streiten die Parteien um die Wirksamkeit einer Versetzung, so besteht dann

    Entscheidend ist daher eine an dem "Gebot der Ausgewogenheit des einstweiligen Rechtsschutzes" ausgerichtete prozessrechtliche Abwägung der Interessen beider Parteien im jeweils gegebenen Einzelfall (vgl. Hess. LAG 17. Juli 2019 - 10 SaGa 738/19 - SaGa 738/19 - Rn. 29; Hess. LAG 30. September 2016 - 10 SaGa 787/16 - Rn. 34 ; Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 35 , Juris) .

    Der Arbeitnehmer muss gegenüber dem Versetzungswunsch ein gesteigertes Abwehrinteresse darlegen können (vgl. Hess. LAG 17. Juli 2019 - 10 SaGa 738/19 - SaGa 738/19 - Rn. 39, Juris; Hess. LAG 30. September 2016 - 10 SaGa 787/16 - Rn. 44 , Juris; Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 38 , Juris; LAG Rheinland-Pfalz 8. Mai 2018 - 8 SaGa 1/18 - Rn. 37, Juris; LAG Köln 10. Februar 2017 - 4 SaGa 3/17 - Rn. 34, Juris; GMP/Schleusener 7. Aufl. § 62 Rn. 105; BeckOK ArbR/Hamacher § 62 ArbGG Rn. 73; GK-ArbGG/Vossen Stand: Sept. 2019 § 62 Rn. 69a) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 21 SaGa 976/20

    Außensozietät mit angestelltem Rechtsanwalt - Beendigung der gemeinschaftlichen

    Darüber hinaus bedarf es zur Sicherstellung des verfassungsrechtlichen Gebots der Ausgewogenheit des einstweiligen Rechtsschutzes eine am jeweiligen Einzelfall orientierte Abwägung der Interessen beider Parteien (vergleiche LAG (Landesarbeitsgericht) Hessen 17. Juli 2019 - 10 SaGa 738/19 - unter II 1. der Gründe, LAGE (Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte) § 15 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) Nr. 5; LAG Hamm 8. November 2004 - 8 Sa 1798/04 - Rn. 23 zitiert nach juris; Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Walker/ Kessen, Vor §§ 916-945b ZPO Rn. 46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht